AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REMOVE FASTEN

1. ANMELDUNG UND VERTRAG

  • Die Leistungen der Reise teilen sich auf in eine Fastenleiterpauschale und die Kosten für die Unterkunft.
  • Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Leistung von remove. Für die Unterkünfte gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Erst mit Ihrer Aufforderung um eine verbindliche Buchung und dem Versand der Reservierungsbestätigung kommt eine feste Buchung zustande.
  • Der Vertrag ist geschlossen sobald die Fastenwoche von Ihnen reserviert und von remove zugesagt ist.
  • Die Anzahlung in Höhe von 150€ ist nach Bestätigung zu leisten.
  • Der Abschluss des Vertrages verpflichtet zur Erfü
  • Sie verpflichten sich bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen.
 

2. WAS IST IM GESAMTPREIS ENTHALTEN
(Fastenleitung & Unterkunft)

  • Übernachtungen in der gebuchten Zimmerkategorie (je nach Angebot variiert die Anzahl der ÜN), Vertragspartner ist das Hotel
  • Fachkundige Leitung durch eine zertifizierte und ausgebildete Fastenleiterin
  • geführte Wanderungen
  • tägliche Bewegungs- oder Entspannungsübungen
  • Vorträge zu unterschiedlichen Themen wie Fasten, Ernährung
  • frische Gemüsebrühe
  • frische Fruchtsäfte
  • Sauna-Nutzung (wenn vorhanden)
  • Wasser
  • Tee
 

3. WAS IST NICHT IM GESAMTPREIS ENTHALTEN

  • Anreise
  • Fahrten mit Taxi, Bus & Bahn
  • Sonderleistungen wie Massagen, Kosmetik, weitere Angebote vor Ort
  • Getränke außerhalb des Fastenhauses/ Sonderwünsche Getränke & Verpflegung
 

4. RÜCKTRITTSGEBÜHREN VON FASTENWEGE

  • Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und von remove bestätigt werden.* bis 1 Monat vor Anreise Anzahlung 150€ P.
    * in den letzten 4 Wochen vor Anreise 80 %
    * verspätete Anreise und vorzeitige Abreise 100 %
  • Sie können sich bis Kursbeginn durch Dritte ersetzen lassen.
  • Diese treten dann in den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein.
  • Diese Umbuchung ist kostenfrei.
  • Bitte beachten Sie die ggf. abweichenden Rücktrittsbedingungen der Unterkunft.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
 

5. CORONA-REGELUNGEN

Falls die Fastenwoche aufgrund von gesetzlichen Corona-Regelungen nicht stattfinden kann, oder Sie aus ebensolchen gesetzlichen Gründen nicht teilnehmen können, wird die Anzahlung zu 100% für eine spätere Fastenwoche gutgeschrieben. Die Restzahlung wird auf Wunsch vollständig erstattet! Achtung: Im Falle einer gesetzlichen Regelung, die eine Teilnahme ausschließlich für Genesene und Geimpfte vorschreibt, kann die Restzahlung nur bei ärztlicher Begründung für Nicht-Geimpfte erstattet werden.

6. RÜCKTRITTSRECHT VON FASTENWEGE

Remove kann vom Vertrag über die Durchführung der Seminars vor Seminarbeginn zurücktreten

  • wenn die Mindestzahl von 6 TeilnehmerInnen nicht erreicht wird – bis eine Woche vor Beginn
  • wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des Veranstalters liegen (z.B. Krankheit) ausfällt und keine Ersatzkursleitung gestellt werden kann
  • wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
 

7. KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN

  • Sie erklären, dass Sie gesund sind und dass Sie die zur Anmeldung gehörenden Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben.
  • Sind Sie den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung/Wanderung nicht gewachsen, so liegt das in Ihrer Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung/Wanderung für Mitteilnehmer bedeuten würde, besteht kein Anspruch.
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen/Wanderungen geschieht auf eigene Gefahr.

 

8. HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • Remove haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
  • Remove haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Remove gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
  • Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters.
  • Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber Fastenwege geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
  • Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber Remove oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
 

9. VERSICHERUNG

  • Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für die Fastenleiterpauschale und ggf. Zimmer.
  • Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab. Diese ist im Preis nicht enthalten.
 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand ist Bonn, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden.
  • Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt.
  • Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke